. .



Eindrücke

10
... zur Galerie

ISE-Maßnahmen

1. Als Honorarkraft intensive Einzelbetreuung von Jugendlichen in der Einrichtung der Firma GESIMA in Ichenheim, Heerstraße 2, auf der Grundlage einer Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII
= Betreuung von Klienten, deren Betreuung wg. besonderer Auffälligkeiten im Verhalten oder zur Begleitung einer medizinisch indizierten Therapie nur mit einem hohen Aufwand an Intensität und Fachlichkeit geleistet werden kann.

Die  Qualifikation entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“.
Außerdem gewährleistet GESIMA die Erfüllung des § 72 a SGB VIII.

                                                              
2. Durchführung von soz. Trainingskursen (über das Amtsgericht Offenburg) für jugendliche Straftäter (Körperverletzer) entsprechend § 31 JGG.

 

 

Berufsbetreuungen über Vormundschaftsgerichte (Betreuungsbehörde)

 

pädagogische Fachkraft (familienunterstützende Maßnahmen) für die Jugendhilfeeinrichtung Marco Oehrle